Die Befugnisse der Berufsdetektive sind in der Gewerbeordnung gesetzlich geregelt. Niemand anderer, außer Berufsdetektiven, darf diese Tätigkeiten gewerblich durchführen oder anbieten:
- Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse
- Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen
- Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens
- Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen
- Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern
- Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen
- Schutz von Personen
- Das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen