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Berufsdetektive

Die Befugnisse der Berufsdetektive sind in der Gewerbeordnung gesetzlich geregelt. Niemand anderer, außer Berufsdetektiven, darf diese Tätigkeiten gewerblich durchführen oder anbieten:

  • Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse
  • Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen
  • Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens
  • Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen
  • Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern
  • Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen
  • Schutz von Personen
  • Das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen