Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beim Österreichischen Detektiv-Verband (ÖDV) ist nicht verpflichtend. Das bedeutet zwar einerseits, dass wir nicht für alle Berufsdetektive sprechen können, aber auch, dass wir uns unsere Mitglieder aussuchen können und vor allem, dass wir die Qualitätskriterien festlegen und überprüfen, die wir uns vorstellen. Qualität und Seriosität sind Eckpfeiler des Gedankengutes des Österreichischen Detektiv-Verbandes (ÖDV).
Mitglied wird man durch Antrag, wobei dazu 2 Formulare (Antrag auf Mitgliedschaft, Datenblatt) an das Sekretariat zu schicken sind. Der Vorstand entscheidet in weiterer Folge über die Aufnahme als Probemitglied. Das weitere Verfahren sieht vor, dass alle Mitglieder über das neue Probemitglied informiert werden, und jedes Mitglied das Recht auf einen begründeten Einspruch hat. Nach einem Zeitraum von einem Jahr, wird die Probemitgliedschaft entweder beendet oder aber der Vorstand stimmt der Vollmitgliedschaft zu.
Art der Mitgliedschaft Voraussetzung Wahlrecht Mitgliedsbeitrag
Ordentliches Mitglied natürliche Person,
uneingeschränkter Befähigungsnachweisja 250.- / Jahr
Außerordentliches Mitglied natürliche Person,
eingeschränkter Befähigungsnachweis, oder Dienstnehmer eines Detekivunternehmens oder uneingeschränkter Befähigungsnachweis aber nicht im Gewerbe tätignein 120.- / Jahr
Firmenmitglied Gewerbeberechtigung für Berufsdetektive nein 120.- / Jahr
Korrespondierende Mitglieder Ausländische Detektive nein 120.- / Jahr
Ehrenmitglied Verleihung durch den Verband nein, aber Doppelmitgliedschaft denkbar -
Förderndes Mitglied Naheverhältnis zur Branche nein 120.- / Jahr
Weitere Details zur Mitgliedschaft können Sie auch unseren Statuten entnehmen.
