Die Leistungen
Die Tätigkeitsbereiche der Berufsdetektive werden durch die Gewerbeordnung definiert bzw. werden den Detektiven durch die Gewerbeordnung vorbehalten – sprich niemand anderes außer Berufsdetektiven darf diese Tätigkeiten gewerblich anbieten:
- Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse
- Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen
- Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens
- Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen, der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe, der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen
- Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern
- Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen
- Schutz von Personen
- Das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen
