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Österreichischer Detektiv-Verband (ÖDV)

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Mitglieder

Die Mitglieder des Österreichischen Detektiv-Verbandes (ÖDV) verpflichten sich zur Einhaltung der mit Beschluss der 53. Generalversammlung vom 18.10.2003 in Kraft getretenen Ethischen Grundsätze für Berufsdetektive und Berufsdetektiv-Assistenten:

  1. Diese Grundsätze sind für alle Mitglieder des Österreichischen-Detektiv-Verbandes (ÖDV) bindend.
    Verstöße gegen diese Richtlinien durch Mitglieder, verbandsfremde Berufsdetektive oder berufsfremde Personen dürfen von den Organen des ÖDV nicht stillschweigend geduldet werden.
  2. Wir verpflichten uns, jeden Auftrag mit größtmöglichster Professionalität, Fachwissen und Objektivität unter Ausschöpfung aller im rechtlichen Rahmen zur Verfügung stehenden Mittel durchzuführen.
  3. Wir verpflichten uns, das Vertrauensverhältnis zu Klienten mit der Zuverlässigkeit und Umsicht eines ordentlichen Kaufmannes zu gewährleisten.
  4. Wir verpflichten uns, das berechtigte, schutzwürdige Interesse eines Klienten mit der höchstmöglichsten Sorgfalt zu prüfen und offenkundig rechtswidrige Aufträge abzulehnen.
  5. Wir respektieren die Rechte unserer Klienten und gewährleisten Berichtlegung sowie Verschwiegenheit gegenüber unseren Auftraggebern, sofern nicht rechtliche Bestimmungen entgegenstehen.
  6. Wir verpflichten uns, uns im Klientengespräch, Marketing und in der Öffentlichkeitsarbeit von Offenheit, Sachlichkeit, Ehrlichkeit und Wahrheit leiten zu lassen; bei Stellungnahmen in Medien über Beruf, Stand oder Kollegen sachlichen und fachlichen Gesichtspunkten Rechnung
    zu tragen.
  7. Wir erfüllen unsere Aufträge innerhalb der gesetzlichen Normen und werden einen Gesetzesbruch durch einen Kollegen oder Mitarbeiter weder verlangen noch gestatten.
  8. Die Zusammenarbeit mit Kollegen im In- und Ausland erfolgt unter denselben Prämissen wie mit jedem anderen Auftraggeber.
  9. Kollegialität im Verband bedeutet uns Unterstützung und Hilfeleistung untereinander, sachlicher Umgang miteinander, konstruktive Gesprächskultur sowie freiwillige Mitarbeit in Verbandsangelegenheiten.


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